Mietbedingungen Dachzeltverleih (gültig ab 30.11.2022)

Dem folgenden Mietvertrag wird bei Buchung eines variablen Zeitraumes zugestimmt:

Der Mietvertrag beinhaltet folgende Module:

- Dachzelt (wie beschrieben)
- Zubehör wie aufgeführt 
- Montage/Demontage und Einweisung auf Kundenfahrzeug


Mietpreise inkl. MwSt.:

Für den ausgewählten Zeitraum im Online Buchungskalender fallen die aufgeführten Gesamtkosten an. Ein Nachlaß für längere Mietdauer wird auf der Warenkorbseite angezeigt und vom Gesamtpreis abgezogen. Preisstaffelungen mit entsprechenden Nachlässen sind auf der Buchungsseite im Produkttext dargestellt.

Die Mietpreise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Montage erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters. Die Kosten dafür sind im Mietpreis enthalten.

Mietbedingungen inklusive Zubehör:

1. Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird.
Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt.
Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.

2. Wird das Mietverhältnis vom Mieter bis 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 50,00 Euro als Entschädigung an. Der Restbetrag wird dem Kunden nach Mitteilung der Bankverbindung gutgeschrieben.
Wird der Vertrag bis 1 Woche vor Anmietdatum storniert, fallen 50 % Stornierungskosten der Gesamtsumme an.
Wird der Vertrag innerhalb einer Woche bis zum Anmietdatum storniert, fällt die Gesamtsumme als Stornierungskosten an. Gibt der Mieter das Dachzelt verspätet zurück, fällt eine Gebühr von 50,- Euro pro verspäteten Tag an.

3. Eine Kopie des Personalausweises verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.

4. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben.
Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz um gegebenenfalls die Schrauben nachzuziehen.

5. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

6. Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so verpflichtet er sich in seinen Namen einen Reperaturvertrag mit Canada Gear Gmbh & Co KG, Gewerbering 6, 27432 Bremervörde, einzugehen. Die Reparatur kann auch, abgestimmt mit dem Vermieter, von einem anderen Unternehmen durchgeführt werden.

Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weiter vermietet werden kann.
Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.

7. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit.
Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.

8. Der Mieter hat das Dachzelt sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Stoff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen. Wird das Dachzelt ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro ohne Nachweis, als Reinigungsgebühr verlangen.

9. Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (siehe Neupreis des jeweiligen Dachzeltes auf www.canadagear.de inkl. aufgelistetem Zubehör) zu ersetzen.
Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Leiter, Meshgewebe, Zubehör, etc.) wo dann die aktuellen Preise in Deutschland inkl. Zusendung für veranschlagt werden.

10. Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro.

11. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.

12. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

13. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.

14. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.

15. Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc. .

16. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der vom Gesetz vorgeschriebene, unter Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts für beide Teile Bremervörde. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Mietbedingungen, rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Änderungen und Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.